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   BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98   

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BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98 (https://dejure.org/1998,3046)
BayObLG, Entscheidung vom 19.11.1998 - 1Z BR 93/98 (https://dejure.org/1998,3046)
BayObLG, Entscheidung vom 19. November 1998 - 1Z BR 93/98 (https://dejure.org/1998,3046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Testaments; Vorliegen der Testierfähigkeit bei der Erblasserin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4, § 2358; FGG § 12
    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 819
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98
    Nach seinem so gebildeten Urteil muß der Testierende frei von Einflüssen Dritter handeln können (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388 m.w.N.).

    Die Beweiswürdigung selbst kann nur dahin überprüft werden, ob das Landgericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388 m.w.N.).

    Das Landgericht durfte im Rahmen seines Ermessens (Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 12 Rn. 85) von weiteren Ermittlungen zu den Anknüpfungstatsachen absehen, da diese ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht erwarten ließen (vgl. BayObLGZ 1995, 383/389).

    Es hat auch geprüft, ob der Sachverständige von dem Sachverhalt ausgegangen ist, den es selbst für erwiesen gehalten hat (vgl. BayObLGZ 1995, 383/391 und FamRZ 1990, 801 /802).

    vielmehr genügt es, daß es alle wesentlichen die Entscheidung tragenden Umstände gewürdigt hat und sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388 m.w.N.).

  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89

    Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen

    Auszug aus BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98
    Es hat auch geprüft, ob der Sachverständige von dem Sachverhalt ausgegangen ist, den es selbst für erwiesen gehalten hat (vgl. BayObLGZ 1995, 383/391 und FamRZ 1990, 801 /802).

    Allerdings kann ein erster Anschein für die Testierunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt sprechen, wenn eine Überzeugung dahin besteht, daß der Erblasser in dem Zeitraum vor und nach der Testamentserrichtung anhaltend testierunfähig gewesen ist und somit nur die Möglichkeit in Betracht kommt, er habe das Testament während einer vorübergehenden Besserung des Geisteszustands in der Art eines lichten Intervalls errichtet (BayObLGZ 1979, 256/266, BayObLG FamRZ 1990, 801/803 m.w.N.).

    Die Entscheidung hierüber lag in seinem pflichtgemäßem Ermessen (BayObLG FamRZ 1990, 801/802).

    Die Voraussetzungen, unter denen die Einholung eines weiteren Gutachtens ausnahmsweise geboten sein kann (vgl. dazu Bay9bLG FamRZ 1990, 801/803 und 1991, 1237/1239), lagen hier nicht vor.

  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98
    Das für den Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens,maßgebende Interesse des Beteiligten zu 1 am Erfolg seines Rechtsmittels (vgl. dazu und zur Berechnung eingehend BayObLGZ 1993, 115/117) entspricht im Hinblick auf die im Fall einer Wirksamkeit des Testaments gegebene Pflichtteilsberechtigung des Beteiligten zu 2 (§ 2303 Abs. 1 BGB ) einem Viertel des Nachlaßwertes.
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein Erblasser entsprechend dem Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, solange als testierfähig anzusehen, als nicht die Testierunfähigkeit zur Gewißheit des Gerichts nachgewiesen ist (BayObLGZ 1982, 309/312, BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439.m.w.N.).
  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei

    Auszug aus BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98
    d) Das Landgericht hat seine Überzeugung, die Erblasserin sei bei Errichtung des Testaments nicht testierfähig gewesen, auf das Gutachten und die ergänzende Stellungnahme des von ihm beauftragten Sachverständigen gestützt, eines Professors für Psychatrie (vgl. zur Erforderlichkeit eines solchen Gutachtens BayObLG NJW-RR 1990, 1419 /1420).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98
    c) Das Landgericht hat im gebotenen Rahmen (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1994, 593 f.) die Ermittlungen durchgeführt, die erforderlich und möglich waren, um Klarheit über die Anknüpfungstatsachen für die sachverständige Beurteilung der Frage der Testierfähigkeit zu gewinnen.
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein Erblasser entsprechend dem Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, solange als testierfähig anzusehen, als nicht die Testierunfähigkeit zur Gewißheit des Gerichts nachgewiesen ist (BayObLGZ 1982, 309/312, BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439.m.w.N.).
  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98
    Allerdings kann ein erster Anschein für die Testierunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt sprechen, wenn eine Überzeugung dahin besteht, daß der Erblasser in dem Zeitraum vor und nach der Testamentserrichtung anhaltend testierunfähig gewesen ist und somit nur die Möglichkeit in Betracht kommt, er habe das Testament während einer vorübergehenden Besserung des Geisteszustands in der Art eines lichten Intervalls errichtet (BayObLGZ 1979, 256/266, BayObLG FamRZ 1990, 801/803 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98
    Die Voraussetzungen, unter denen die Einholung eines weiteren Gutachtens ausnahmsweise geboten sein kann (vgl. dazu Bay9bLG FamRZ 1990, 801/803 und 1991, 1237/1239), lagen hier nicht vor.
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 50/94

    Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98
    Diese Beurteilung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachgeprüft werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 583 /584 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.12.1993 - 1Z BR 85/93

    Testierfähigkeit; Erblasser; Nervenärztliches Gutachten; Feststellungslast;

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat insoweit die Feststellung des LG, der Erblasser sei bei Errichtung des Testaments testierunfähig gewesen, nur daraufhin zu überprüfen, ob das LG Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG, § 2358 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG v. 6.11.1995 - 1Z BR 56/95, BayObLGReport 1996, 27 = BayObLGZ 1995, 383/388; BayObLG v. 19.11.1998 - 1Z BR 93/98, FamRZ 1999, 819).
  • OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06

    Beginn der Erbausschlagungsfrist - keine zuverlässige Kenntnis vom Grund der

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat insoweit die Feststellung des Landgerichts daraufhin zu überprüfen, ob das Landgericht Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG, § 2358 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1999, 819; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42).
  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Dieser Anscheinsbeweis gilt nicht schon dann, wenn die festgestellten Beeinträchtigungen einen wechselhaften Verlauf nehmen; er setzt vielmehr voraus, dass das Gericht im Grundsatz von einer anhaltenden Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitraum vor und nach der Testamentserrichtung überzeugt ist (BayObLG FamRZ 1999, 819/820; MünchKomm/Hagena BGB 4. Aufl. § 2229 Rn. 62).
  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat die Feststellung des Landgerichts, der Erblasser sei bei Errichtung des Testaments testierfähig gewesen, daraufhin zu überprüfen, ob das Landgericht Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG, 2358 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1995, 383/388; BayObLG FamRZ 1999, 819).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur

    Dies setzt aber voraus, dass das Gericht nicht von wechselnden Zuständen des Erblassers ausgeht, sondern von anhaltender Testierunfähigkeit überzeugt ist (BayObLG FamRZ 1999, 819).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13

    Maßgebliches Erbstatut bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers

    Dies setzt allerdings voraus, dass das Gericht nicht von wechselnden Zuständen des Erblassers ausgeht, sondern von einer anhaltenden Testierunfähigkeit überzeugt ist (OLG Düsseldorf, a.a.O.; BayOblG FamRZ 1999, 819).
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10

    Zulässigkeit des Erwerbs einer Vielzahl von Sondereigentumseinheiten in der

    Die tatsächliche Würdigung des Landgerichts kann im Verfahren der weiteren Beschwerde deshalb nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. etwa BayObLGZ 1995, 383, 388 = FamRZ 1996, 566; FamRZ 1999, 819; Keidel/Meyer-Holz, FG, Komm., 15. Aufl., § 27, Rdnr. 42; Bumiller/Winkler, FG, Komm., 8. Aufl., § 27, Rdnr. 15 ff.).
  • OLG Hamm, 20.05.2003 - 15 W 393/01

    Testierfähigkeit eines wegen Geistesschwäche entmündigten Erblassers

    Die tatsächliche Würdigung des Landgerichts kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur dahin überprüft werden, ob die Kammer den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht, bei der Würdigung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen Denkgesetze sowie feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob es die Beweisanforderung zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. etwa BayObLGZ 1995, 383, 388 = FamRZ 1996, 566; FamRZ 1999, 819; Keidel/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 42).
  • OLG Hamm, 28.12.2010 - 15 Wx 454/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Vorerbschaft

    Die tatsächliche Würdigung des Landgerichts kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur dahin überprüft werden, ob die Kammer den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht, bei der Würdigung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen die Denkgesetze sowie feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob es die Beweisanforderung zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. etwa BayObLGZ 1995, 383, 388 = FamRZ 1996, 566; FamRZ 1999, 819; Keidel/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 27, Rdnr. 42, 49; Bumiller/Winkler, FG, 8. Aufl., § 27, Rdnr. 15 ff.).
  • OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 Wx 470/10

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Schlusserbeinsetzung der

    Die tatsächliche Würdigung des Landgerichts kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur dahin überprüft werden, ob die Kammer den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht, bei der Würdigung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen die Denkgesetze sowie feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob es die Beweisanforderung zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. etwa BayObLGZ 1995, 383, 388 = FamRZ 1996, 566; FamRZ 1999, 819; Keidel/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 27, Rn. 42, 49).
  • OLG Hamm, 07.12.2010 - 15 Wx 44/10

    Auslegung einer Schlusserbeneinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament

  • OLG Köln, 30.11.2000 - 14 WF 157/00

    Verwaltungsakt, mit dem Sozialleistungen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht

  • OLG München, 29.03.2007 - 31 Wx 6/07

    Nachlasspflegschaft bei Streit um Testierfähigkeit der Erblasserin

  • KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04

    Erbscheinsverfahren: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde mit dem Ziel der

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